Datenaustausch in der EU für Luftverkehrssicherheit ermöglichen
Berlin: (hib/SAS) Informationen über die Luftverkehrssicherheit sollen künftig nicht nur zwischen deutschen Behörden ausgetauscht, sondern auch an europäische Stellen übermittelt werden, um die Sicherheit im europäischen Luftraum zu verbessern. Eine Rechtsgrundlage dafür will die Bundesregierung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Vorschriften über die Luftaufsicht und die Luftfahrtdateien ( 16/958) schaffen. Darin heißt es, neben dem Informationsaustausch mit anderen europäischen Stellen, wie es europarechtlich vorgeschrieben sei, stelle das vorliegende Gesetz auch den Austausch zwischen den hierzulande zuständigen Stellen sicher. Zu diesen zählen in Deutschland das Luftfahrt-Bundesamt und die Luftfahrtbehörden der Länder. Einen Regelungsbedarf sieht die Regierung etwa dann, wenn ein Flugzeug in der Weise auffällig geworden ist, dass dem Besitzer in einem der EU-Mitgliedstaaten die Betriebsgenehmigung entzogen worden ist. Hier werden die Vorschriften der Luftaufsicht ergänzt, um den Einflug des Verkehrsmittels in den Luftraum über Deutschland zu verhindern. Zudem sollen europäische Stellen "umgehend" davon unterrichtet werden, wenn einem Flugzeug aus Sicherheitsgründen die Starterlaubnis verweigert wird oder Sicherheitsauflagen gemacht wurden. Vorgesehen ist, das Luftfahrt-Bundesamt mit dem Austausch von sicherheitsrelevanten Informationen an ausländische Stellen zu betrauen.
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