hib-Meldung
101/2006
Datum: 30.03.2006
heute im Bundestag - 30.03.2006
Bundesrat will Mitsprache bei der Ernennung von europäischen Richtern
16/1038) zur Änderung des
Richterwahlgesetzes vorgelegt. Die Länderkammer
erläutert, die Auswahl der deutschen Kandidaten erfolge
bislang in einem "intransparenten und exekutivischen Verfahren",
das der Bedeutung der Ämter nicht gerecht werde. Zwar sei Ende
vorigen Jahres eine teilweise Änderung des Verfahrens in einem
Gesetz beschlossen. Dessen Inkrafttreten hinge allerdings vom
Wirksamwerden des Vertrages über eine Verfassung für
Europa ab. Ob und wann diese erfolgen werde, lasse sich derzeit
nicht abschätzen. Die Bundesregierung lehnt den Gesetzentwurf
ab. Es wäre ein "falsche Signal", wenn jetzt nationale
Regelungen unter Hinweis auf die Ungewissheit des Inkrafttretens
des Verfassungsvertrages vorgezogen würden, so ihre
Begründung.
Berlin: (hib/BOB) Die Auswahl der deutschen Richter und
Generalanwälte an den Gerichten der Europäische Union und
am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte soll
künftig nur im Einvernehmen mit dem Richterwahlausschuss des
Parlaments und der Länderkammer erfolgen. Der Bundesrat hat
dazu einen Gesetzentwurf (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_101/02