Haushaltsausschuss
Berlin: (hib/MIK) Mit dem Bundeshaushalt 2006 sollen die
Versorgungsausgaben für die Bundesbeamtinnen und -beamten
sowie die Richterinnen und Richter in den Haushalten der
Behörden etatisiert werden, in denen sie zuletzt gearbeitet
haben. Dies beschloss der Haushaltsausschuss am Mittwochnachmittag
bei Enthaltung der Bündnisgrünen auf Antrag der Koalition
einstimmig. Bisher sind diese Ausgaben in Etat "Versorgung"
(Einzelplan 33) eingestellt, der deshalb aufgelöst werden
soll. Die Abgeordneten beauftragten das Bundesministerium für
Finanzen, die technische Umsetzung der Auflösung des Etats bis
zur Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses am 1. Juni
vorzubereiten. Darüber hinaus hat der Haushaltsausschuss bei
Enthaltung der Bündnisgrünen auf Koalitionsantrag
einstimmig beschlossen, zur "nachhaltigen Sicherung" der
Finanzierung der Versorgungsausgaben einen Versorgungsfonds
für neu eingestellte Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und
Richter sowie Berufssoldatinnen und Berufssoldaten mit Wirkung ab
1. Januar 2007 einzurichten. Ein nahezu identischer Antrag der
Bündnisgrünen wurde von den Koalitionsfraktionen
abgelehnt. Die Mitglieder des Ausschusses betonten, dass sie
"gemeinsam ein dickes Brett gebohrt" hätten. Sie gingen davon
aus, dass diese Entscheidung bei den Ministerien auf Widerstand
stoßen werde. Der Vertreter des Bundesfinanzministeriums
begrüßte "nachdrücklich" die Entscheidung. Auch er
sah Schwierigkeiten bei der Umsetzung voraus.
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