Schengener Informationssystem bleibt ein Fahndungsinstrument
Berlin: (hib/WOL) Das so genannte Schengener Informationssystem (SIS) soll auch nach der vorgesehenen Weiterentwicklung vor allem ein Fahndungs- und kein Ermittlungsinstrument sein. Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort ( 16/1044) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/868) auf die Trefferstatistik zu Erfolgen bei der grenzüberschreitenden Fahndung. Dabei habe es aufgrund einer ausländischen Ausschreibung allein im Jahr 2005 insgesamt 1.935 Festnahmen in Deutschland gegeben. Die Suche nach Vermissten sei in 1.258 Fällen erfolgreich gewesen, der Aufenthaltsort von Personen habe in 3.582 Fällen festgestellt werden können. Höhere Trefferquoten gab es laut Statistik bei der Einreiseverweigerung (11.594), bei gesuchten Fahrzeugen (5.827) sowie bei Ausweisen (1.565) und Blankodokumenten (3.193). Die Regierung betont, mit dem so genannten Treffer-/Nichttreffer-Verfahren wahrten das SIS und seine Weiterentwicklung SIS II das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der EU-Bürger und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. So würden bei dem Fahndungsverfahren alle Nichttreffer sofort nach einer negativen Auskunft wieder gelöscht. Im "einheitlichen europäischen Freizügigkeits- und Sicherheitsraum" sei es für die Behörden zwingend erforderlich, über Fahndungsdaten aus den Schengen-Staaten mittels des SIS zu verfügen, heißt es in der Antwort.
Die Regierung betont, sie teile nicht die von den Abgeordneten geäußerte Befürchtung, wonach die Flexibilität des geplanten SIS II im Hinblick auf Speicher- und Zugriffsrechte gefährdet werden könnte. Sie verweist darauf, der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit habe in seiner Stellungnahme zum geplanten SIS II für die Beibehaltung des SIS als europaweites Fahndungssystem plädiert, wobei das Prinzip der "Zweckbindung" strikt eingehalten werden müsse. Keine Kenntnis gibt es den Angaben zufolge über Planungen, wonach beabsichtigt sei, eine EU-weite DNA-Datenbank einzurichten. Geprüft werde aber die Aufnahme von nachrichtendienstlich arbeitenden Behörden in die Liste der SIS-Zugriffsberechtigten, wenn ein solcher Zugriff dazu diene, über Gefahren für die Sicherheit der Schengen-Staaten aufzuklären.
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