Im Bundestag notiert: Sozialversicherung von Synchronschauspielern
Berlin: (hib/SUK) Die Bündnisgrünen fragen nach der Sozialversicherung von Synchronschauspielern. In einer Kleinen Anfrage ( 16/1213) weisen die Grünen darauf hin, dass seit dem 1. Oktober 2005 Synchronschauspieler nicht mehr als abhängig Beschäftigte gelten, wenn sie nicht überwiegend für ein Unternehmen tätig sind und die kurzzeitigen Einsätze nicht durch eine Rahmenvereinbarung verbunden sind. Stattdessen würden Synchronschauspieler als selbstständig angesehen und zum Eintritt in die Künstlersozialkasse aufgefordert, die die Mitgliedschaft der Synchronschauspieler jedoch überwiegend ablehne. Zudem zahlten die meisten Synchronfirmen keine Arbeitgeberanteile mehr. Die Grünen wollen zudem wissen, wie die Bundesregierung die Unklarheiten in der derzeitigen Praxis zu beseitigen gedenkt und wie sie mögliche Nicht- und Mehrfachversicherungen vermeiden will.
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