Erstzuständigkeit von Oberverwaltungsgerichten ausbauen
Berlin: (hib/BOB) Der Bundesrat möchte die Erstzuständigkeit der Oberverwaltungsgerichte ausbauen und deshalb den geltenden Katalog ermittlungsintensiver Verfahren mit erheblicher wirtschaftlicher, ökologischer oder politischer Bedeutung erweitern. Er hat dazu einen Gesetzentwurf ( 16/1345) eingebracht, der zu Beginn des Jahres 2004 schon einmal vorgelegen hatte ( 15/2417). Damit möchte die Länderkammer zur Effizienz und Beschleunigung in den Fällen beitragen, in denen die Begrenzung auf eine Tatsacheninstanz wünschenswert sei. So sollen Genehmigungen von Flächennutzungsplänen und genehmigungspflichtige Satzungen nach dem Baugesetzbuch, die Planfeststellungsverfahren im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes, soweit sie der Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, Entscheidungen und Ansprüche nach dem Eisenbahnkreuzungsrecht, Vorhaben, die dem Bergrecht unterliegen, und solche Bau-Planfeststellungsverfahren, bei denen die Umweltverträglichkeit geprüft wurde, erfasst werden. Infolge des vor Oberverwaltungsgerichten bestehenden Anwaltszwanges und der in der Mehrzahl der Fälle geringeren Ortsnähe des Gerichts werde die Rechtsverfolgung für den Bürger zunächst aufwändiger. Die Beschränkung auf eine Tatsacheninstanz und die damit verbundene Verfahrensbeschleunigung werde die Nachteile im Regelfall aufwiegen und die Kosten für den Bürger und den Staat mindern.
Aus Sicht der Bundesregierung muss in diesem Zusammenhang berücksichtigt werden, dass zwei Tatsacheninstanzen in der Verwaltungsgerichtsbarkeit seit der Einführung der Zulassungsberufung in Jahr 1997 ohnehin nicht mehr der Regelfall sind. Hinsichtlich der übrigen Materien kann aus Sicht der Bundesregierung nicht generell angenommen werden, dass die genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Insbesondere der angestrebte Beschleunigungseffekt erscheine nicht mit "hinreichender Wahrscheinlichkeit" absehbar. Deshalb hält es die Bundesregierung für sinnvoll, die grundsätzliche Abfrage, die das Justizministerium anlässlich des identischen Vorgängerentwurfs in der vorigen Legislaturperiode vorgenommen hat, jetzt differenziert in Bezug auf die einzelnen Vorschläge zu ergänzen und zu aktualisieren.
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