Petitionsausschuss/
Berlin: (hib/MIK) Für eine Änderung der "starren und
unflexiblen" Beihilfevorschriften hat sich der Petitionsausschuss
eingesetzt. Deshalb beschloss er am Mittwochvormittag einstimmig,
die zugrunde liegende Eingabe der Bundesregierung "zur
Erwägung" zu überweisen. Der Petent, ein pensionierter
Soldat, führte aus, dass er nach der Entfernung eines Zahns im
Unterkiefer die entstandene Zahnlücke mit einem Implantat
schließen lassen wollte. Die Kosten hierfür hätten
rund 2.000 Euro betragen. Die Wehrbereichsverwaltung habe jedoch
den vorgelegten Heil- und Kostenplan mit der Begründung
abgelehnt, nach den Beihilfevorschriften des Bundes würden in
der Regel bis zu drei - unter bestimmten Voraussetzungen auch bis
zu vier - Implantate pro Kiefer gezahlt. Da er jedoch schon
fünf, vom Dienstherrn bezahlte Implantate im Unterkiefer habe,
seien die Kosten der Überkronung nicht erstattungsfähig.
Der alternative Heil- und Kostenplan, der die Entfernung
vorhandener Kronen und die Schließung der entstandenen
Zahnlücke durch eine Brücke und neue Überkronungen
vorsieht, sei nach Auskunft der Wehrbereichsverwaltung hingegen
beihilfefähig - obwohl die Kosten mit rund 4.000 Euro mehr als
doppelt so hoch liegen. Für die Ausschussmitglieder war es
nicht nachvollziehbar, wenn eine mindestens gleichwertige und
insgesamt kostengünstigere Behandlung unter Verwendung eines
Implantates nur teilweise bezuschusst wird, während die
doppelt so teure herkömmliche Behandlung offensichtlich in
voller Höhe beihilfefähig ist. Dies widerspreche dem
haushaltsrechtlichen Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
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