Risikostrukturausgleich: Linke dringen auf Rechtsverordnung
Berlin: (hib/MPI) Die Fraktion Die Linke verlangt, dass Krankheitswahrscheinlichkeiten umgehend im Risikostrukturausgleich (RSA) der gesetzlichen Krankenkassen verankert werden. In einem Antrag ( 16/1511) wird die Bundesregierung aufgefordert, dazu die Rechtsverordnung zum morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich zu erlassen. Dies hätte laut Gesetz ursprünglich bis zum 30. Juni 2004 geschehen müssen, schreiben die Abgeordneten. Die unterschiedliche Versichertenstruktur der gesetzlichen Krankenversicherung, die daraus abgeleiteten Wettbewerbsverzerrungen und die finanzielle Situation der gesetzlichen Krankenversicherung "lassen ein weiteres Aufschieben der Rechtsverordnung nicht zu", heißt es weiter.
Der 1994 eingeführte RSA gleicht in gewisser Hinsicht Nachteile aus, die sich durch die unterschiedliche Versichertenstruktur bei den einzelnen Krankenkassen und Kassenarten ergeben. Dabei werden Faktoren wie Einkommen, Alter oder Geschlecht der Versicherten berücksichtigt. Vom Jahr 2007 an, so Die Linke, sollten laut Sozialgesetzbuch auf der Grundlage etwa von Diagnosen und medizinischen Leistungen auch Krankheitswahrscheinlichkeiten berücksichtigt werden.
In einer Antwort ( 16/1242) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke ( 16/1095) hatte die Regierung kürzlich mitgeteilt, dass der gesetzlich vorgesehene Termin 1. Januar 2007 nicht einzuhalten sei. Als Grund hatte die Regierung verspätete "Datenlieferungen der Krankenkassen und insbesondere der Kassenärztlichen Vereinigungen" benannt. Auf die Frage der Fraktion Die Linke, wann mit der fälligen Rechtsverordnung zum morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich zu rechnen sei, hatte die Regierung keinen konkreten Termin genannt. Sie machte aber deutlich, dass vor der Vorlage einer Rechtsverordnung zunächst eine Abstimmung über die Weiterentwicklung des RSA herbeigeführt werden müsse. "Die entsprechende Klärung erfolgt zurzeit", schrieb die Regierung hierzu.
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