Transparenz bei den Kosten der Bundesanstalt für den Digitalfunk schaffen
Berlin: (hib/JBU) Der Bundesrat hat die Bundesregierung dazu aufgefordert, die finanziellen Auswirkungen und die Folgekosten einer Bundesanstalt für den Digitalfunk transparent und im Einzelnen nachvollziehbar dazulegen. Dies geht aus seiner Stellungnahme ( 16/1610) zum Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Errichtung einer Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben ( 16/1364) hervor. Die Verwendung der vorgesehenen Haushaltsausgaben des Bundes in Höhe von 3 Millionen Euro und die zugrunde gelegte Kalkulation seien unklar, kritisiert der Bundesrat. Er bemängelt auch, dass die Regierung die mit dem Gesetzentwurf verbundenen finanziellen Auswirkungen zulasten der Länder nicht ausführlich genug dargestellt habe. Die im Gesetzentwurf angegebenen Ausgaben der Länder belaufen sich auf 7 Millionen Euro. In seiner Stellungnahme hat der Bundesrat darüber hinaus vier Änderungswünsche vorgetragen. Diese betreffen die Gleichbehandlung von Bund und Ländern, die gesetzliche Regelung des Zweckvermögens der Bundesanstalt bei Auflösung, die Aufgaben des Verwaltungsrates sowie die Regelung von Kreditaufnahmen durch die Bundesanstalt.
Die Bundesregierung erklärt in ihrer Gegenäußerung, sie habe die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs bereits hinreichend dargestellt. Die Kostenaussagen beruhten dabei auf einer Kalkulation, die vergleichbaren Einheiten in der Bundesverwaltung entspreche. Die Verteilung der Kosten zwischen Bund und Ländern sei im Verwaltungsabkommen des Gesetzentwurfs geregelt, dem der Bundesrat zugestimmt habe. Dieses regle auch die Folgekosten. Von den vier Änderungswünschen stimme die Bundesregierung einem Vorschlag zu. Der Ausschluss von Kreditaufnahmen der Bundesanstalt soll damit ausdrücklich festgeschrieben werden.
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