Im Bundestag notiert: Gegenstand nachrichtendienstlicher Beobachtung
Berlin: (hib/MIK) "Die parlamentarische Tätigkeit der Fraktion "Die Linke." als solche ist kein Gegenstand nachrichtendienstlicher Beobachtung." Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/1590) auf eine Kleine Anfrage ( 16/1397) der Linksfraktion zur Überwachung von Mitgliedern des Deutschen Bundestages durch den Verfassungsschutz (BfV). Im Übrigen äußere sich die Bundesregierung zu den geheimhaltungsbedürftigen Angelegenheiten der Nachrichtendienste des Bundes "grundsätzlich" nur in den dafür vorgesehenen besonderen Gremien des Deutschen Bundestages, heißt es weiter. So habe sie dem Parlamentarischen Kontrollgremium am 5. April 2006 umfassend über die Rechtsgrundlagen und das Verfahren bei der Beobachtung von Abgeordneten durch das BfV berichtet.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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