Ehegattensplitting auf dem Prüfstand
Berlin: (hib/VOM) Die Verteilungswirkungen des steuerlichen Ehegattensplittings interessieren die Fraktion Die Linke in einer Kleine Anfrage ( 16/1592). Darin heißt es, das Splittingverfahren bei der steuerlichen Zusammenveranlagung von Ehepaaren im Einkommensteuergesetz sei seit vielen Jahren umstritten. Die Befürworter begründeten seine Notwendigkeit unter anderem mit dem verfassungsrechtlichen Schutz von Ehe und Familie, der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit und der verfassungsrechtlich geschützten Freiheit der Eheleute, über ihre eheliche Arbeitsteilung selbst zu entscheiden. Gegen das Splittingverfahren spreche vor allem, dass es die Einverdienerehe fördere, weil der Splittingeffekt am stärksten sei, wenn nur ein Ehegatte das Einkommen des Paares erzielt. Unverheiratete Paare und eingetragene Lebenspartnerschaften profitierten nicht vom Ehegattensplitting.
Die Bundesregierung soll sagen, wie hoch die Steuermindereinnahmen seit 1998 aufgrund des Ehegattensplittings gewesen sind, wie hoch das Entlastungsvolumen für Einverdienerehen war und wie hoch der durchschnittliche Splittingvorteil dieser Ehen gegenüber den Zweiverdienerehen in unterschiedlichen Einkommensgruppen gewesen ist. Die Fraktion will wissen, ob die Regierung die Einschätzung teilt, dass das Ehegattensplitting die Erwerbsintegration von Frauen hemmt, und wie die Regierung zu der Kritik steht, das Ehegattensplitting sei wegen Verstoßes gegen das Verbot der mittelbaren Diskriminierung aufgrund des Geschlechts verfassungswidrig.
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