hib-Meldung
200/2006
Datum: 27.06.2006
heute im Bundestag - 27.06.2006
Bundesregierung: Geltende Rechtslage für Befehlsverweigerer wiedergegeben
16/1921) auf eine Kleine Anfrage der
Linksfraktion (
16/1734) mit. Bei den "Hinweisen" handele es
sich im Übrigen um ein ressortinternes Arbeitspapier des BMVg,
das an die Rechtsberater, -lehrer und -dozenten der Bundeswehr als
Auswertung des Urteils des 2. Wehrdienstsenates des
Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Juni vorigen Jahres verteilt
wurde. Ob und in welchem Maße diese "Hinweise" konkret
"herangezogen" würden, liege in deren Ermessen, so die
Regierung.
Berlin: (hib/BOB) In "Hinweise für Rechtsberater und
Rechtslehrer - Umgang mit Soldaten und Soldatinnen, die aus
Gewissensgründen Befehlen nicht befolgen wollen" ist die
geltende Rechtslage wiedergegeben. Durch die Fachaufsicht der
jeweiligen Dienstaufsicht führenden Rechtsberater und das
Bundesverteidigungsministerium (BMVg) selbst ist sichergestellt,
dass die Rechtberater "ausschließlich" diese Rechtslage
befolgen, teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Saskia Leuenberger
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Claudia Heine, Sandra
Ketterer, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Steffi
Menzenbach, Johanna Metz, Annette Sach, Alexander Weinlein
Haben Sie inhaltliche Fragen?
Inhaltliche Fragen richten Sie bitte an die Initiatoren (Fraktionen, Bundesregierung) der jeweiligen parlamentarischen Vorlage. Die Telefonnummer finden Sie auf den entsprechenden Web-Seiten.
Weitere Informationen
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_200/04