hib-Meldung
202/2006
Datum: 28.06.2006
heute im Bundestag - 28.06.2006
Verbraucherinformationsgesetz gegen Votum der Opposition beschlossen
16/1408) am Mittwochvormittag gegen die Stimmen
der Opposition beschlossen. Anstoß genommen hatten
Bündnis 90/Die Grünen, deren Entwurf für ein
Verbraucherinformationsgesetz (
16/199) keine Mehrheit fand, an einer Vielzahl
"bürokratischer Hürden und Ausschlussgründen" des
Gesetzeswerkes. Sie verglichen es mit einem "Schweizer Käse",
weil seine ursprüngliche Absicht der Verbraucherinformation
"durchlöchert" worden sei. So habe die Koalition auf einen
Informationsanspruch der Bürger gegenüber Unternehmen
verzichtet und den Anwendungsbereich mit Lebens-, Futtermitteln und
Bedarfsgegenständen aus ihrer Sicht zu eng gesteckt. Keine
Informationspflicht der Behörden sei etwa bei der
Umetikettierung von Sportartikeln vorgesehen, bemängelten sie.
Als "entscheidende Schwäche" der Vorlage bezeichneten die
Grünen die "Ausweitung des Betriebsgeheimnisses". Nach
Auffassung der FDP ist in dem Entwurf nicht "klipp und klar"
dargestellt, dass Behörden eine Pflicht zur Information haben.
Als nicht akzeptabel bezeichneten sie hingegen den seitens der
Grünen geforderten Rechtsanspruch von Verbraucherinnen und
Verbrauchern gegen Unternehmen. Vor allem kleinere Unternehmen
würden mit einem solchen Rechtsanspruch vor ein
"Riesenproblem" gestellt, da sie gar nicht über ausreichende
Kapazitäten dafür verfügten. "Es wird so getan, als
ob mit dem Verbraucherinformationsgesetz eine Tür
aufgestoßen wird, aber dahinter ist eine Mauer", monierte die
Linksfraktion. Sie bedauerte dass das künftige
Verbraucherinformationsgesetz nicht das bringe, was viele Menschen
von ihm erwarteten. Ihr Hauptkritikpunkt: dass Informationen nicht
kostenfrei zur Verfügung gestellt werden sollen; dies
benachteilige sozial Schwächere. Das Gesetz verdiene
"goutiert" zu werden und sei als "erster Schritt" hin zu mehr
Transparenz zu werten, entgegnete die Koalition. Nach den Worten
von CDU/CSU ist geplant, viele Informationen etwa über das
Internet kostenlos weiterzugeben. Klar sei, es dürften keine
"abschreckend wirkenden Kosten" erhoben werden. Den Grünen
warf die Fraktion vor, nun "Maximalforderungen" aufzustellen,
während sie selbst in der vergangenen Legislaturperiode
versäumt hätten, ein entsprechendes Gesetz auf den Weg zu
bringen. Die SPD bezeichnete bestimmte Forderungen der Grünen,
etwa nach Veröffentlichung von Subventionen für
Unternehmen, als eine "Desinformationskampagne". Sie hob die
Neuerung des Entwurfs hervor: künftig bedarf es keines
besonderen öffentlichen Interesses mehr, damit Behörden
von sich aus über Verstöße bei Lebens-,
Futtermitteln, Spielzeugen oder Textilien informieren. Namen von
verdorbenen Produkten sollen auch dann genannt werden, wenn nicht
klar ist, ob sich das Erzeugnis noch auf dem Markt befindet.
Bürger können sich an Behörden wenden und sollen -
so kein Ausschlussgrund, wie etwa Betriebsgeheimnis, vorliegt -
innerhalb einer Frist von vier Wochen Antwort erhalten. Die
Verkürzung der Antwortfrist von zwei Monaten auf einen, wie
sie in einem Änderungsantrag der Koalition festgelegt ist,
habe sich aus einer Anhörung zu dem Thema ergeben. In einem
Entschließungsantrag machen sich Union und SPD zudem
dafür stark, dass das Gesetz innerhalb von zwei Jahren mit dem
Ziel evaluiert wird, einen Überblick über die
Kostenentwicklung sowie die Ausschlussgründe, die zur
Informationsverweigerung führen, zu erhalten. Ebenfalls
Gegenstand der Beratungen waren drei Anträge: Die Initiative
der Koalitionsfraktionen "Lebensmittelskandalen effektiv
entgegenwirken" (
16/195) wurde gegen die Stimmen von FDP und
Bündnis 90/die Grünen bei Enthaltung der Linksfraktion
angenommen. Mit den Stimmen der Koalition und Grünen abgelehnt
wurde dagegen ein Antrag der FDP "Verbraucherschutz in der
Marktwirtschaft durch mündige und aufgeklärte Verbraucher
sicherstellen" (
16/825). Gescheitert ist auch ein Antrag der
Grünen (
16/111) "Konsequenzen aus den Fleischskandalen:
Umfassende Verbraucherinformation und bessere Kontrollen".
Berlin: (hib/SAS) Trotz heftiger Kritik hat der
Ernährungsausschuss die Gesetzesvorlage zur Neuregelung des
Rechts der Verbraucherinformation der Fraktionen von CDU/CSU und
SPD (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_202/02