Jugendliche Alg-II-Bezieher haben Anspruch auf Berufsberatung
Berlin: (hib/MPI) Auch jugendliche Empfänger von Arbeitslosengeld II (Alg II) haben einen Rechtsanspruch auf Berufsberatung bei der Agentur für Arbeit. Eine Beratung dürfe nicht abgelehnt werden, verdeutlicht die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/2143) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke ( 16/1833). Alg-II-Bezieher unter 25 Jahren müssten zudem von den Arbeitsgemeinschaften - den Trägern der Grundsicherung - darauf hingewiesen werden, dass sie die Berufsberatung bei der Arbeitsagentur in Anspruch nehmen können. Eine Stigmatisierung von Kindern und Jugendlichen aus Alg-II-Familien, die die Linksparlamentarier ausgemacht hatten, könne sie nicht erkennen, schreibt die Regierung weiter. Es müssten deshalb auch keine Gegenmaßnahmen ergriffen werden.
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