Gesetzentwurf zum Kulturgüterschutz ist umstritten
Berlin: (hib/SUK) Nutzt oder schadet der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Ausführung des Unesco-Übereinkommens vom 14. November 1970 ( 16/1371) dem Kulturgüterschutz? Diese Frage war bei der öffentlichen Anhörung des Kulturausschusses am Mittwochnachmittag unter den Experten umstritten. Während der Archäologe Michael Müller-Karpe anführte, der Gesetzentwurf fördere "Antiken-Hehlerei", verteidigten die Juristin Astrid Müller-Katzenburg und der stellvertretende Generaldirektor der Staatlichen Museen zu Berlin, Günther Schauerte, ihn als beste bislang vorliegende Vorlage zur Ausführung der Unesco-Konvention.
Schauerte betonte, die Umsetzung der Unesco-Konvention in deutsches Recht sei ein "wichtiger Schritt" zur Bekämpfung des illegalen Handelns mit Kulturgütern. Er regte an, bei der Definition von Kulturgütern "schärfer" zu werden - die Unesco sei hier "sehr sparsam" gewesen. Astrid Müller-Katzenburg unterstrich in ihrer Stellungnahme, bei aller Kritik am Gesetzentwurf müsse bedacht werden, dass von den 110 Staaten, die das Übereinkommen bis heute ratifiziert oder angenommen hätten, nur ausgesprochen wenige Umsetzungsgesetze erlassen hätten - und allein darauf käme es an. Dies stelle die oft bemängelte Tatsache, dass Deutschland die Konvention in den vergangenen 36 Jahren nicht ratifiziert habe, nun aber einen Gesetzentwurf zur Umsetzung vorgelegt habe, in ein anderes Licht.
Der Unesco-Vertreter Guido Carducci betonte, die Effektivität der Ratifikation sei abhängig vom jeweiligen Staat. Die Unesco habe mit Freude zur Kenntnis genommen, dass die Bundesrepublik die Konvention umsetzen wolle. Carducci bedauerte aber, dass sie sich nicht zur gleichzeitigen Umsetzung des Unidroit Übereinkommens betreffs gestohlener und illegal exportierte Kulturgüter von 1995 habe entschließen können. Dies wäre für den Schutz von Kulturgütern vor illegalem Export und vor Diebstahl von Vorteil gewesen. Dem schloss sich der Jurist Kurt Siehr an: Das Undroit-Überkommen sei wirksamer als das Unesco-Übereinkommen - dennoch sei dessen Ratifizierung ein richtiger Schritt.
Dies war auch die Position der Bundestagsfraktionen. Die Union betonte, die Ratifikation sei eine wichtige Zielvorgabe, deren Bedeutung Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) unterstrichen habe, als er sie in sein 100-Tage-Programm aufgenommen habe. Dem fügte die SPD hinzu, diese 100 Tage wären "nicht möglich gewesen ohne die 1000 Tage der Vorbereitungen vorher". Bislang habe sich keine Partei bei dem Thema "mit Ruhm bekleckert" und es sei "nicht rühmlich", dass Deutschland das Übereinkommen erst nach mehreren Jahrzehnten ratifiziere. Die Linke äußerte die Hoffnung, dass nun "gut wird", was "lange gewährt" habe.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Saskia Leuenberger
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Claudia Heine, Sandra
Ketterer, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Steffi
Menzenbach, Johanna Metz, Annette Sach, Alexander Weinlein
Haben Sie inhaltliche Fragen?
Inhaltliche Fragen richten Sie bitte an die Initiatoren (Fraktionen, Bundesregierung) der jeweiligen parlamentarischen Vorlage. Die Telefonnummer finden Sie auf den entsprechenden Web-Seiten.