Lohnstatistikgesetz durch ein neues Verdienststatistikgesetz ablösen
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung will das Lohnstatistikgesetz durch ein neues Verdienststatistikgesetz ablösen. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf über die Statistik der Verdienste und Arbeitskosten ( 16/2918) vorgelegt. Ziel ist es, die Wirtschaft von Berichtspflichten zu entlasten. Zugleich sollen die statistischen Erhebungen über Arbeitsverdienste und Arbeitskosten an den heutigen Informationsbedarf angepasst werden. Informationslücken, etwa bei den Dienstleistungen oder den Teilzeitbeschäftigten, sollen geschlossen werden.
Um die Wirtschaft und die statistischen Ämter zu entlasten, ist geplant, anstelle der bisher vierteljährlichen und jährlichen Verdiensterhebungen nur noch die vierteljährliche Erhebung über Verdienste und Arbeitszeiten vorzunehmen. Die Verdiensterhebungen in der Landwirtschaft sollen nur noch alle vier Jahre stattfinden. In der Zwischenzeit sollen die Ergebnisse vom Statistischen Bundesamt geschätzt werden. Die Verdiensterhebungen im Handwerk will die Regierung ersatzlos streichen. Hier lieferten die allgemeinen Erhebungen ausreichende, wenn auch weniger differenzierte Ergebnisse. Die mehrjährigen Verdienststruktur- und Arbeitskostenerhebungen will sie dagegen auf die gesamte Wirtschaft ausdehnen. Dadurch würden bei gleich bleibendem Gesamtaufwand die Berichtspflichten gleichmäßiger auf die gesamte Wirtschaft verteilt. Vor allem für kleine und mittelgroße Unternehmen des produzierenden Gewerbes würde sich dies entlastend auswirken, heißt es in dem Entwurf.
Die Bundesregierung hat in ihrer Gegenäußerung einen Änderungsvorschlag des Bundesrates abgelehnt. Die Länder befürchten einen starken Anstieg der Arbeitsbelastung in den statistischen Landesämtern. Die Länder hatten daher vorgeschlagen, die Betriebe eine Stichprobe zur Beschäftigtenzahl ziehen zu lassen. Dies lehnt die Regierung mit dem Hinweis ab, dadurch würden die Unternehmen zusätzlich belastet.
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