hib-Meldung
315/2006
Datum: 25.10.2006
heute im Bundestag - 25.10.2006
Die Linke für Jugendarbeitsschutz bis 21 Jahre
16/3016). Zur Begründung heißt es,
die überwiegende Mehrheit der Jugendlichen, die heute eine
Ausbildung beginnt, sei 18 Jahre oder älter. Einem seiner
wesentlichen Ziele, dem Schutz von Auszubildenden, werde das
bestehende Gesetz nicht mehr in ausreichender Weise gerecht.
Darüber hinaus, so die Linksparlamentarier, benachteilige die
Altersgrenze von 18 Jahren Jugendliche mit Hauptschul- und
Realschulabschluss bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz. Sie
stünden zunehmend mit Abiturienten in Konkurrenz, für die
das Jugendarbeitsschutzgesetz aus Altersgründen in der Regel
nicht gilt. Das Jugendarbeitsschutzgesetz müsse daher so
geändert werden, dass es Auszubildende während ihrer
beruflichen Erstausbildung überwiegende erfasst, heißt
es in dem Gesetzentwurf. Eine Anhebung der Altersgrenze auf 21
Jahre erfasse Jugendliche bis zu einem Alter, das 2,2 Jahre
über dem durchschnittlichen Alter von Jugendlichen beim
Ausbildungsbeginn liege.
Berlin: (hib/MPI) Die Fraktion Die Linke will das
Jugendarbeitsschutzgesetz ausdehnen. Künftig solle der Schutz
nicht mehr nur für junge Menschen bis 18 Jahre gelten sondern
bis 21 Jahre, fordern die Abgeordneten in einem Gesetzentwurf (
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Saskia Leuenberger
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Claudia Heine, Sandra
Ketterer, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Steffi
Menzenbach, Johanna Metz, Annette Sach, Alexander Weinlein
Haben Sie inhaltliche Fragen?
Inhaltliche Fragen richten Sie bitte an die Initiatoren (Fraktionen, Bundesregierung) der jeweiligen parlamentarischen Vorlage. Die Telefonnummer finden Sie auf den entsprechenden Web-Seiten.
Weitere Informationen
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_315/06