Weitergehende Antiterrorgesetzgebung steht im Fokus der Experten
Berlin: (hib/WOL) Am kommenden Montag, 6. November, werden 12 Sachverständige zu Gesetzesvorhaben der Bundesregierung und Anträgen der Opposition zur "Anti-Terror-Datei" und zum "Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz" Stellung nehmen. Im Fokus der Diskussion stehen zwei Gesetzentwürfe der Bundesregierung zur Errichtung gemeinsamer Dateien von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten des Bundes und der Länder ( 16/2950) und zur Ergänzung des Terrorismusbekämpfungsgesetzes ( 16/2921). Diskutiert werden dazu ein Antrag der Bündnisgrünen zur "Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Antiterrordateien und Beibehaltung der Trennung von Polizei und Nachrichtendienst" ( 16/2071), ein Antrag der Linksfraktion zur "Erhaltung des Trennungsgebotes durch Nicht-Einrichtung gemeinsamer Dateien von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten" ( 16/2624), ein Antrag der Bündnisgrünen zur "Beibehaltung der zeitlichen Befristung und zur Verbesserung des Rechtsschutzes von Betroffenen bei den Antiterrorgesetzen" ( 16/2081) und zur "besseren Evaluierung der Antiterrorgesetze" ( 16/2072) sowie ein Antrag der FDP-Fraktion mit der Forderung, die "Evaluierung des Terrorismusbekämpfungsgesetzes präziser zu gestalten" ( 16/2671). Ort der Anhörung ist der Fraktionssaal der CDU/CSU im Reichstagsgebäude, Raum 3 N 001. Die Anhörung soll um 14 Uhr beginnen und bis circa 18 Uhr dauern.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Saskia Leuenberger
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Claudia Heine, Sandra
Ketterer, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Steffi
Menzenbach, Johanna Metz, Annette Sach, Alexander Weinlein
Haben Sie inhaltliche Fragen?
Inhaltliche Fragen richten Sie bitte an die Initiatoren (Fraktionen, Bundesregierung) der jeweiligen parlamentarischen Vorlage. Die Telefonnummer finden Sie auf den entsprechenden Web-Seiten.