Vereinfachung des Saatgutrechts soll nicht zu Lasten der Qualität gehen
Berlin: (hib/ANK) Die Qualitätsnormen für Saatgut sollten nicht reduziert werden, erklärt die Bundesregierung in ihrem Bericht zur Überprüfung des Saatgutrechts 2006 ( 16/3300). Aber eine Reduzierung der Zahl der Stellen, die sich mit der Saatgutanerkennung befassen, werde derzeit geprüft. Zunächst müsse mit Vertretern der Bundesländer und der Saatgutwirtschaft geklärt werden, ob eine Verlagerung der Anerkennungsstellen an eine zentrale Behörde tatsächlich zu einer Entlastung der Länder führe. Die Bundesregierung bevorzuge einen solchen Schritt, sofern die Saatgutuntersuchungen weiterhin vor Ort erfolgen. Auch in der künftigen Arbeit des EU-Rates müsse die Vereinfachung des Saatgutrechts eine große Rolle spielen. Die Mitgliedstaaten hätten bereits mehrere Vorschläge hierfür unterbreitet. Demnach könnte auf eine Untersuchung der technischen Reinheit des Saatguts verzichtet oder ein gemeinsamer Sortenkatalog für Rebsorten eingeführt werden. Ebenso wäre die stärkere Einbeziehung privater Stellen in die amtliche Saatgutanerkennung möglich. Eine Prüfung der Vorschläge werde derzeit vorbereitet und während der deutschen Ratspräsidentschaft weiterverfolgt.
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