Internationales Anti-Doping-Abkommen mit verbindlichen Kontrollen ratifizieren
Berlin: (hib/WOL) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem das Zusatzabkommen vom September 2002 zum EU-Übereinkommen gegen Doping von 1989 nun gesetzlich verankert werden soll ( 16/4012). Das Zusatzprotokoll soll die Grundlagen schaffen, um ein verbindliches Vorgehen bei Kontrollen zu erreichen und die Wirksamkeit von Dopingkontrollen zu erhöhen. Durch Regelungen zur Harmonisierung und Transparenz soll damit das Vorgehen nationaler und internationaler Antidopingstellen verbessert werden. Mit der Ratifizierung wird von Deutschland zugleich die Zuständigkeit der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) und der ihr unterstellten Kontrollorganisationen bei Kontrollen und Verfahren in Dopingangelegenheiten anerkannt. So ist etwa ein verbindliches Verfahren zur Anwendung von Dopingkontrollen festgelegt. Gleichzeitig wird die generelle Durchführung von Kontrollen auch bei anderen Gelegenheiten außerhalb von Wettkämpfen anerkannt.
In der Erläuterung zum Gesetzentwurf heißt es, nach Ratifizierung zähle das EU-Übereinkommen gegen Doping zu den wenigen internationalen Regelungen mit einem verbindlichen Kontrollverfahren. Mit der gegenseitigen multinationalen Anerkennung von Dopingkontrollen werde die Zuständigkeit von nationalen Sportorganisationen oder Antidopingstellen geschaffen und die Zusammenarbeit mit den Sport- und Antidopingorganisationen der Unterzeichnerstaaten geregelt. Dabei sollen Dopingkontrollen in Übereinstimmung mit innerstaatlichen Regelungen auch bei Sportlern und Sportlerinnen aus den Hoheitsgebieten anderer Staaten durchgeführt werden. Das Ergebnis dieser Kontrollen werde sowohl dem nationalen Antidopingstellen und den nationalen Sportverband des betreffenden Sportlers als auch den entsprechenden Organisationen des Gastgeberlandes sowie dem internationalen Dachsportverband mitgeteilt.
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