"Deutschland ist Vorreiter polizeilicher Zusammenarbeit in Europa"
Berlin: (hib/NCB) Die polizeiliche Zusammenarbeit in Europa wird durch den so genannten "Prümer Vertrag" gefördert. Der Vertrag stehe nicht in Konflikt mit geltendem EU-Recht, betont die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/3994) auf eine Kleine Anfrage der FDP ( 16/3871). 2005 war das Abkommen zwischen Deutschland und sechs weiteren EU-Staaten in Prüm in der Eifel abgeschlossen worden. Es regelt unter anderem den Datenaustausch zwischen den Polizeibehörden dieser EU-Staaten in den Bereichen genetischer Code (DNA), Fingerabdrücke und Autokennzeichen. Dabei weise der Vertrag weder datenschutzrechtliche Lücken auf noch spalte er die EU-Justiz- und Innenpolitik. Weitere EU-Staaten haben laut Antwort ihr Interesse bekundet, dem Vertragswerk beizutreten. Der Vertrag leiste im Übrigen einen Beitrag zur Weiterentwicklung des dynamischen Prozesses europäischer Innen- und Justizpolitik. Entsprechend wolle sich die Regierung im Jahr 2008 dafür einsetzen, ihn in bestehendes EU-Recht zu integrieren.
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