hib-Meldung
026/2007
Datum: 31.01.2007
heute im Bundestag - 31.01.2007
Ergänzungen beim Absatzfondsgesetz und beim Holzabsatzfondsgesetz geplant
16/4149) vorgelegt. Damit soll dem Absatzfonds
und dem Holzabsatzfonds eine Erstattung der Personal- und
Sachkosten auferlegt werden, die der Bundesanstalt für
Landwirtschaft und Ernährung für die Erhebung der
Beiträge entstehen. Laut Gesetzentwurf besteht der Zweck des
Absatzfondsgesetzes und des Holzabsatzfondsgesetzes darin, im
Rahmen der jeweiligen gesetzlichen Aufgabenstellung die deutsche
Land- und Ernährungswirtschaft sowie die deutsche Forst- und
Holzwirtschaft zu unterstützen und dadurch zu ihrer Leistungs-
und Wettbewerbsfähigkeit beizutragen. Um einen entsprechenden
Gesamtauftritt im In- und Ausland zu gewährleisten, seien
zentrale Absatzförderungseinrichtungen auf Bundesebene
erforderlich. Zu diesem Zweck bildeten die deutsche Land- und
Ernährungswirtschaft sowie die deutsche Forst- und
Holzwirtschaft jeweils homogene, zur gemeinsamen Finanzierung
verpflichtete Gruppen, die durch das Absatzfondsgesetz sowie das
Holzabsatzfondsgesetz zur Entrichtung entsprechender Sonderabgaben
im Bundesgebiet herangezogen würden. Würde auf die
zentrale Absatzförderung in diesen Bereichen verzichten,
entfiele ein wichtiges Instrument zur Sicherung der Marktstellung
und damit der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Land- und
Ernährungswirtschaft und der Forst- und Holzwirtschaft,
heißt es weiter zur Begründung.
Berlin: (hib/MIK) Das Absatzfondsgesetz und das
Holzabsatzfondsgesetz sollen um Regelungen zur Kostenerstattung
ergänzt werden. Dazu haben die Koalitionsfraktionen CDU/CSU
und SPD einen Gesetzentwurf (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_026/03