Bundesregierung: Keine Gesundheitsschäden durch Laserdrucker
Berlin: (hib/SUK) Beim Einsatz von Laserdruckern können sowohl Ozon und flüchtige organische Verbindungen als auch Staubinhaltsstoffe und Stäube mit unterschiedlichen Partikelgrößen freigesetzt werden. Gesundheitliche Gefährdungen durch den Umgang mit Laserdruckern oder Kopiergeräten sind allerdings "sehr unwahrscheinlich". Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung ( 16/4016) auf eine Kleine Anfrage der Grünen ( 16/3919) hervor.
Darin heißt es weiter, der erste konkrete Schadensfall durch Toner sei der Vergiftungsstelle des Bundesinstituts für Risikobewertung im Oktober 2000 mitgeteilt worden. Bis zum 15. Dezember 2006 seien insgesamt 99 Fälle gemeldet worden. Bei 33 dieser Fälle sei ein möglicher Zusammenhang und bei acht Fällen ein "wahrscheinlicher Zusammenhang" mit der Exposition gegenüber Tonern festgestellt worden. Unter den 99 befinde sich allerdings kein Fall einer schwerwiegenden Gesundheitsstörung.
Nach Angaben der Bundesregierung gibt es bislang keine wissenschaftlichen Berichte über die Wirkung von Tonerstäuben nach Langzeitexposition bei Menschen. Auch über allergische und pseudoallergische Wirkungen von Tonerstaubexpositionen gebe es nur einige Fallbeschreibungen. Sie könnten "als Hinweis" dafür gewertet werden, "dass es Menschen gibt, die empfindlich auf Laderdruckeremissionen reagieren können". Studien bezüglich der Auswirkungen auf Kinder, Kranke oder Schwangere sind der Bundesregierung nach eigener Aussage nicht bekannt.
Von 2005 bis 2006 sei ein Forschungsprojekt durchgeführt worden, das Emissionen unter realen Bedingungen in Büros gemessen habe, in denen "Personen mit Beschwerden, welche von ihnen auf Tonerexposition zurückgeführt werden", arbeiten. Die Messergebnisse dieses Projekts würden derzeit ausgewertet, ein Bericht sei für Anfang 2007 geplant.
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