Vermittlung von Rüstungsgeschäften mit Nordkorea verboten
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung hat das UN-Waffenembargo gegen Nordkorea umgesetzt und Handels- und Vermittlungsgeschäfte für die Lieferung von Rüstungsgütern in dieses Land verboten. Dazu hat sie eine Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung ( 16/4309) vorgelegt. Die bisherige Genehmigungspflicht für die Ausfuhr von Rüstungsgütern nach Nordkorea wird durch Ausfuhr-, Durchfuhr- und Einfuhrverbote sowie das Verbot der Handels- und Vermittlungsgeschäfte ersetzt. Die Regierung betont, dass Ausfuhren von Rüstungsgütern nach Nordkorea bereits bisher genehmigungspflichtig waren. In den vergangenen Jahren seien von Deutschland keine Rüstungsgüter nach Nordkorea exportiert oder von dort importiert worden. Mit der Verordnung werden darüber hinaus Genehmigungspflichten für Dienstleistungen im See- und Binnenschifffahrtsverkehr sowie von Meldepflichten über Entgelte für Filmrechte sowie Vertriebsrechte für Bier geregelt.
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