hib-Meldung
041/2007
Datum: 15.02.2007
heute im Bundestag - 15.02.2007
Regierung: Für Saisonarbeiter "im Ergebnis keine Veränderung"
16/4293) auf eine Kleine Anfrage der
Linksfraktion (
16/4115). Die Saisonarbeiter erwürben
durch zwei Saisonbeschäftigungen von je acht Monaten einen
Anspruch auf Arbeitslosengeld I von insgesamt acht Monaten. Damit
könnten zwei Saisonpausen von jeweils vier Monaten nahtlos
ohne Inanspruchnahme von Arbeitslosengeld II überbrückt
werden. Weiter heißt es in der Antwort, Arbeitnehmer, die
regelmäßig mindestens sechs, aber weniger als acht
Monate im Jahr beschäftig seien, hätten nach
früherem Recht jährlich einen Anspruch auf
Arbeitslosengeld von drei Monaten erwerben können. Sie seien
daher auch in der Vergangenheit nach Ablauf von drei Monaten bis
zum Ende der Saisonpause in jedem Jahr auf Leistungen der
Arbeitslosenhilfe (heute Arbeitslosengeld II) angewiesen gewesen.
Schließlich hätten Arbeitnehmer, die jedes Jahr weniger
als sechs Monate arbeiteten, schon nach früherem Recht in der
Regel nicht damit rechnen können, Versicherungsleistungen in
Anspruch nehmen zu können, schreibt die Regierung.
Berlin: (hib/MPI) Die seit Februar 2006 geltenden
Arbeitslosengeldregeln für Saisonarbeiter fördern nach
Darstellung der Bundesregierung nicht die Ausbreitung prekärer
Beschäftigung. Für Arbeitnehmer, die mindestens acht
Monate im Jahr oder mindestens 16 Monate in zwei aufeinander
folgenden Jahren beschäftigt sind, träten "im Ergebnis
keine Veränderungen ein", schreibt die Regierung in ihrer
Antwort (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_041/03