Linke will mehr Schutz für religiös Verfolgte
Berlin: (hib/SUK) Für einen umfassenden Schutz religiös Verfolger spricht sich die Linksfraktion aus. In einem Antrag ( 16/4487) fordern die Abgeordneten, dass die Bundesregierung bei der Anwendung der so genannten Qualifikationsrichtlinie der EU über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Flüchtlingen nicht nur die private Religionsausübung als asylrechtlich relevant betrachtet, sondern auch die religiöse Betätigung im öffentlichen Bereich.
Sowohl die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte als auch der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte definierten, so die Abgeordneten in ihrem Antrag, die zu schützende Religionsfreiheit unter anderem als "die Freiheit, die Religion allein oder in Gemeinschaft mit anderen öffentlich oder privat zu bekennen". Dem stehe die vom Bundesverfassungsgericht und vom Bundesverwaltungsgericht entwickelte Asylrechtsprechung gegenüber, nach der es zumutbar sei, "zur Vermeidung von Verfolgung auf eine öffentliche Religionsausübung zu verzichten". Diese Asylrechtsprechung ist nach Ansicht der Linken nicht mit den Vorgaben der Qualifikationsrichtlinie vereinbar. Bereits im November hätten Union und SPD die Regierung in einem gemeinsamen Antrag ( 16/3608) dazu aufgefordert, sich für ein "umfassendes Verständnis von Religionsfreiheit" einzusetzen.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Saskia Leuenberger
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Claudia Heine, Sandra
Ketterer, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Steffi
Menzenbach, Johanna Metz, Annette Sach, Alexander Weinlein
Haben Sie inhaltliche Fragen?
Inhaltliche Fragen richten Sie bitte an die Initiatoren (Fraktionen, Bundesregierung) der jeweiligen parlamentarischen Vorlage. Die Telefonnummer finden Sie auf den entsprechenden Web-Seiten.