hib-Meldung
071/2007
Datum: 19.03.2007
heute im Bundestag - 19.03.2007
Sachverständige fordern bundesweite Anerkennung von Beamtenlaufbahnen
16/4027) gewährleiste dies jedoch nicht,
urteilten die geladenen Experten einer öffentlichen
Anhörung am Montagnachmittag im Innenausschuss. Nötig
wurde die Neuregelung des Statusrechts der Beamten nach einer
Grundgesetzänderung im Zuge der Föderalismusreform.
Demnach muss der Bund einheitlich das Statusrecht für Landes-
und Kommunalbeamte regeln. Ausgenommen davon sind jedoch Regelung
von Laufbahnen, Besoldung und Versorgung. Ohne die gegenseitige
Laufbahnanerkennung sei keine Mobilität bei Beamten
möglich, sagte Peter Heesen, Bundesvorsitzender des Deutschen
Beamtenbundes (dbb). Genau dies jedoch sei das ausdrücklich
benannte Ziel des Entwurfs. Das Statusrecht für Beamte
müsse gewisse Grundlagen sichern, wolle man faire
Wettbewerbsbedingungen unter den Ländern schaffen. Professor
Jan Ziekow vom Deutschen Forschungsinstitut für
öffentliche Verwaltung in Speyer sieht die Gefahr großer
Rechtsunsicherheit durch diese Regelung. Auch wenn Laufbahn- und
Besoldungsfragen verfassungsgemäß Ländersache
blieben, müsse es gelingen bundeseinheitliche Reglungen zu
schaffen, etwa indem man einheitliche Standards festlege. Dem
stimmte Professor Heinrich Amadeus Wolff von der
Europauniversität Frankfurt an der Oder zu. Das Problem sei,
dass der Bund die Mobilität der Beamten gewährleisten
solle, ohne jedoch in die Laufbahnregelung der Länder
einzugreifen. Dies könne nur über eine gesetzliche
Regelung gelingen, welche die Länder zur gegenseitigen
Anerkennung verpflichte. Wolff kritisierte den Entwurf
außerdem als "unausgewogen". Es gebe eine ungleiche
Mobilitätsabsicherung. Das Interesse des Dienstherrn werde
höher gestellt als das des Beamten. Während man die
Vorraussetzungen für eine Abordnung oder Versetzung abgesenkt
habe, sei die Mobilitätssicherung für den Beamten
lediglich halbherzig. Europaweit würde man inzwischen
Laufbahnregelungen anerkennen, so Professor Ulrich Battis von der
Humboldt-Universität Berlin. "Das soll nun zwischen Hamburg
und Niedersachsen nicht möglich sein?", fragte er. Es gebe
kein Vertun, der Bund müsse die Anerkennung verlangen, auch
wenn man das im Rahmen der Föderalismusreform damals anders
entschieden habe. Ein Ziel des Entwurfes, so Nils Kammradt vom
Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), sei auch die Sicherstellung der
Mobilität durch Vereinheitlichung des Dienstrechtes gewesen.
Dies werde jedoch konterkariert durch die Kompetenzverlagerung bei
der Besoldung auf die Länder. Dadurch könnten völlig
unterschiedliche Bezahlstrukturen entstehen, durch die die
Mobilität gebremst werde. Er forderte, den Grundsatz einer
angemessenen Besoldung festzuschreiben. Staatssekretär a. D.
Klaus Köpp stimmte dem zu. Die ausdrückliche
Ausnahme-Kompetenz der Länder bei Besoldungsfragen hindere den
Bund nicht daran, Grundsätze in diesem Bereich festzulegen.
Professor Götz Frank von der Universität Oldenburg
äußerte Verständnis für Forderungen, den
Ländern nicht völlig freie Hand im Bereich des Laufbahn-,
Besoldungs- und Versorgungsrechts zu lassen. Allerdings könne
man nicht ignorieren, dass der Verfassungsgeber die Kompetenzen des
Bundes in diesem Bereich ausdrücklich ausgeklammert habe.
Berlin: (hib/HAU) Im Interesse eines gut funktionierenden
öffentlichen Dienstes ist die gegenseitige bundesweite
Anerkennung der Laufbahnregelungen für Beamte unabdingbar. Das
von der Bundesregierung vorgelegte Beamtenstatusgesetz (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_071/01