Liberale wollen Aufenthalt für Hochqualifizierte erleichtern
Berlin: (hib/SUK) Die Liberalen wollen das Aufenthaltsrecht für Hochqualifizierte und Selbstständige ändern und so deren Integration "maßgeblich" verbessern. In einem Antrag ( 16/4609) fordert die Fraktion, die Einreise und den Daueraufenthalt hochqualifizierter ausländischer Arbeitnehmer, "an deren Aufenthalt Deutschland ein besonderes wirtschaftliches Interesse hat", zu vereinfachen und ausländische Hochschulabsolventen von dem Vorrangsprinzip auszunehmen. Nur so könnten deutsche Unternehmen im internationalen Wettbewerb "um die klügsten Köpfe" bestehen.
Die Liberalen schlagen vor, Paragraph 21 des Aufenthaltsgesetzes so zu ändern, dass die Mindestinvestitionssumme für Selbstständige von bisher 1 Million Euro auf 150.000 Euro gesenkt und die Regelerfordernis von bislang zehn auf die Schaffung von fünf Arbeitsplätzen reduziert wird. Außerdem sei die bestehende Mindesteinkommensgrenze zu senken. Dabei solle die einfache Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung maßgeblich sein, eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit oder weiterer Landesbehörden sei bei Hochqualifzierten "entbehrlich".
Um eine bessere Integration zu erreichen, wollen die Liberalen Ausländer, die zur Teilnahme an Integrationskursen verpflichtet sind, mit einem Bußgeld belegen, wenn sie nicht an den Kursen teilnehmen. Werde die Teilnahmeverpflichtung "mehrfach pflichtwidrig und gröblich verletzt", könne eine "Verfestigung des Aufenthaltsstatus" abgelehnt werden. Außerdem sollen bei der Ausgestaltung der Integrationskurse die Forderungen des so genannten Ramboll-Gutachtens umgesetzt werden: etwa die differenzierte Zusammensetzung der Teilnehmer, eine Erhöhung des Angebots von 600 auf 900 Stunden oder eine flächendeckende Kinderbetreuung während der Kurszeiten.
Außerdem wollen die Abgeordneten, dass "gut integrierten, aber ausreisepflichtigen Kindern und Jugendlichen", die die Voraussetzung für ein Wiederkehrrecht erfüllen, eine Aufenthaltserlaubnis ohne vorherige Ausreise erteilt werden kann und dass die Aufenthaltserlaubnis nicht automatisch erlischt, wenn Ausländer unverschuldet an der Einreise innerhalb der Sechs-Monats-Frist gehindert werden.
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