hib-Meldung
092/2007
Datum: 03.04.2007
heute im Bundestag - 03.04.2007
Regierung: Gesetz für EU-Umgebungslärmrichtlinie ausreichend
16/4331) auf eine Kleine Anfrage der
FDP-Fraktion (
16/4224). Darin teilt sie mit, dass - nach
Angaben der Länder - mehrheitlich von einer "fristgerechten
Erstellung" von Lärmkarten und Lärmaktionsplänen
ausgegangen wird. Es habe in den Ländern nach eigenen Angaben,
so die Antwort, vereinzelt Umsetzungsprobleme gegeben. Wie die
Bundesregierung schreibt, findet auch eine Abstimmung zwischen den
Ländern statt, wobei die Verwaltungspraxis in einigen
Ländern unterschiedlich gehandhabt werde. Bei der
Lärmkartierung, so die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion, wird
die Geräuschbelastung in Ballungsräumen, an
Hauptverkehrsstraßen, Eisenbahnstrecken und
Großflughäfen erfasst. Danach sollen für die
untersuchten Bereiche Lärmaktionspläne aufgestellt
werden, um Maßnahmen für die Verminderung des Lärms
festzuschreiben.
Berlin: (hib/AS) Die Bundesregierung hält die Gesetze zur
Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Bekämpfung von
Umgebungslärm für ausreichend, um eine entsprechende
Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung vornehmen zu
können, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_092/04