Betriebsräte bleiben, auch wenn sie teuer sind
Berlin: (hib/SKE) Die Bundesregierung plant nicht, den Anspruch auf Teilzeitarbeit auf die Betreuung von Angehörigen zu beschränken. In ihrer Antwort ( 16/4473) auf eine Große Anfrage der FDP ( 16/2151) verteidigt die Regierung die bisherige Gesetzeslage als Förderung der Chancengleichheit von Mann und Frau. Würde der Teilzeitanspruch an bestimmte Pflichten gekoppelt, könnte das dazu führen, dass Arbeitgeber vor allem Frauen seltener einstellen würden. Kleinere und mittelgroße Unternehmen seien schon jetzt ausreichend vor einer Überlastung geschützt.
Auch das Betriebsverfassungsgesetz will die Regierung nicht ändern. Die betriebliche Mitbestimmung sei ein "tragender Pfeiler unserer Wirtschafts- und Sozialordnung", heißt es in der Antwort. Die Kosten für einen Betriebsrat rechtfertigten sich durch die gute Zusammenarbeit im Unternehmen, die durch ihn entstehe.
Auf dem Prüfstand stehe dagegen die im Koalitionsvertrag vorgesehene Ausdehnung der Probezeit von sechs auf 24 Monate. Das Vorhaben werde sowohl von Arbeitgebern als auch von Gewerkschaften abgelehnt. Die Koalition prüfe zurzeit die Bedenken, so die Regierung.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Saskia Leuenberger
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Claudia Heine, Sandra
Ketterer, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Steffi
Menzenbach, Johanna Metz, Annette Sach, Alexander Weinlein
Haben Sie inhaltliche Fragen?
Inhaltliche Fragen richten Sie bitte an die Initiatoren (Fraktionen, Bundesregierung) der jeweiligen parlamentarischen Vorlage. Die Telefonnummer finden Sie auf den entsprechenden Web-Seiten.