Europatauglichkeit des deutschen Steuerrechts auf dem Prüfstand
Berlin: (hib/VOM) Ob das deutsche Steuerrecht "europatauglich" ist, wollen Bündnis 90/Die Grünen von der Bundesregierung erfahren. In einer Kleinen Anfrage ( 16/4956) schreiben die Abgeordneten, der Europäische Gerichtshof habe in Deutschland und anderen EU-Staaten immer wieder Steuervorschriften gekippt, die erhebliche Auswirkungen auf die nationalen Haushalte haben, und zwar meist mit dem Argument der Freizügigkeit und des Diskriminierungsverbots. Die Fraktion will wissen, ob die Regierung plant, dass Rechtsstreitigkeiten in Steuersachen künftig nur noch vom Bundesfinanzhof dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt werden dürfen. Gefragt wird ferner nach der Verhandlungsposition der Bundesregierung in einigen Fällen, in denen durch Urteile des Europäischen Gerichtshofs Steuerausfälle oder Steuerrückzahlungen für die öffentlichen Haushalte drohen. Die Regierung soll sagen, was sie tun will, um solchen Steuerausfällen entgegenzuwirken. Ebenso wird von der Regierung eine Schätzung der Steuerausfälle für Bund, Länder und Gemeinden seit dem Jahr 2000 verlangt, die durch Gewinnverlagerungen von Unternehmen ins Ausland entstanden sind.
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