hib-Meldung
139/2007
Datum: 23.05.2007
heute im Bundestag - 23.05.2007
Im Bundestag notiert: Qualitätssicherungsvorschriften
16/5304) auf eine Kleine Anfrage der
FDP-Fraktion (
16/5157) schreibt die Regierung, es lägen
"qualitativ ausreichende wissenschaftliche Belege vor, dass es bei
bestimmten medizinischen Leistungen einen Zusammenhang zwischen der
erbrachten Menge medizinischer Leistungen und der Qualität des
Behandlungsergebnisses gibt". Deshalb sei auch keine gesetzliche
Änderung der Qualitätssicherungsvorschriften notwendig.
Berlin: (hib/MPI) Die Bundesregierung hält Mindestmengen an
medizinischen Leistungen je Arzt und Krankenhaus als
Qualitätskriterium für geeignet. In ihrer Antwort (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_139/10