hib-Meldung
187/2007
Datum: 04.07.2007
heute im Bundestag - 04.07.2007
Experten verlangen Novellierung des Rettungsassistentengesetzes
16/3343) zugrunde, in dem gefordert wird, das
Berufsbild des Rettungsassistenten klar zu formulieren.
Insbesondere sei die Frage zu klären, welche Maßnahmen
eine patientenorientierte Notfallversorgung garantieren
könnten, so die Liberalen. Mehrere Sachverständige
betonten, dass die Notfallversorgung derzeit nicht in Gefahr sei.
Gerade in ländlichen Gebieten könne es aber
"perspektivisch gesehen zu Engpässen kommen", räumte
Norbert Kronenberg vom Deutschen Städtetag ein. König
forderte eine größere Handlungskompetenz für
Rettungsassistenten. Wenn ein Rettungsarzt 15 Minuten nach dem
Rettungsassistenten eintreffe, müsse dieser zurzeit nichts
tuend zusehen, wie es einem Patienten schlechter gehe,
erläuterte der DBRD-Chef. "Der Rettungsassistent benötigt
künftig einen eindeutig formulierten Auftrag ohne
Rechtsunsicherheiten", sagte er. Auch Gerhard Nadler vom
Berufsverband für den Rettungsdienst (BVRD) sagte, die
Maßnahmen der Notkompetenz sollten den Rettungsassistenten
nicht nur bei akuter Lebensgefahr zugestanden werden, sondern immer
dann, wenn sie notwendig sind. Als Beispiel nannte er die
Infusionsgabe. Der Vorsitzende der Bundesvereinigung der
Arbeitsgemeinschaften der Notärzte Deutschlands (BAND), Detlef
Blumenberg, warnte hingegen davor, dass Rettungsassistenten
Bereiche der notärztlichen Versorgung übernehmen. Auch
bei einer Blinddarmoperation werde zu Recht erwartet, dass ein
Chirurg den Eingriff vornimmt und nicht die OP-Schwester, so
Blumenberg. Auf weitgehende Zustimmung stieß in der
Anhörung die Forderung nach einer Reform der Berufsausbildung,
wobei auch hier die konkrete Ausgestaltung, etwa die Ausdehnung der
Ausbildung auf drei Jahre, strittig blieb. Die FDP fordert in ihrem
Antrag, eine klassische Berufsausbildung für
Rettungsassistenten zu entwickeln.
Berlin: (hib/MPI) Bei einer Anhörung im Gesundheitsausschuss
hat die Mehrzahl der Sachverständigen eine Novellierung des
Rettungsassistentengesetzes verlangt. 17 Jahre nach Inkrafttreten
des Gesetzes sei dies dringend notwendig, unterstrich am
Mittwochnachmittag der Vorsitzende des Deutschen Berufsverbandes
Rettungsdienst (DBRD), Marco K. König. Wie die Reform aussehen
soll, dazu äußerten die Experten allerdings
unterschiedliche Vorstellungen. Der Anhörung lag ein Antrag
der FDP-Fraktion (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_187/04