Bis 2014 sollen Länder 49 Milliarden Euro Regionalisierungsmittel bekommen
Berlin: (hib/HIL) Die Länder erhalten im Jahr 2008 6,7 Milliarden Euro so genannter Regionalisierungsmittel. Der Anteil am Steueraufkommen des Bundes stehe den Ländern gemäß Artikel 106a Grundgesetz für den öffentlichen Personennahverkehr zu, heißt es einem Gesetzentwurf zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes, den die Bundesregierung vorgelegt hat ( 16/6310). Vom Jahr 2009 an soll der Betrag jährlich um 1,5 Prozent gesteigert werden. Bis zur von der Bundesregierung vorgesehenen Überprüfung der Höhe der Mittel im Jahr 2014 würde der Bund insgesamt knapp 49 Milliarden Euro Regionalisierungsmittel an die Länder zahlen. Die Anpassung der Mittel erfolge turnusgemäß nach den Vorgaben des Regionalisierungsgesetzes, so die Bundesregierung. Vorgesehen ist außerdem, dass die Länder den Bund jährlich über die Verwendung der Mittel informieren müssen.
Durch die neue Festsetzung der Regionalisierungsmittel würden die Länder insgesamt um 2,6 Milliarden Euro entlastet. Die Bundesländer sollen mit festgelegten Anteilen an den Regionalisierungsmitteln beteiligt werden: Dem Entwurf zufolge soll das meiste Geld nach Nordrhein-Westfalen gehen (knapp 16 Prozent), Bayern soll knapp 15 Prozent des Geldes bekommen und Baden-Württemberg gut 10 Prozent. Mit Bremen (0,5 Prozent), Hamburg (1,93 Prozent) und dem Saarland (1,32 Prozent) gehen die kleinsten Anteile in die kleinsten Bundesländer.
Der Bundesrat ist weder mit der Laufzeit der Festschreibung der Regionalisierungsmittel bis 2014 noch mit der jährlich vorgesehenen Information des Bundes durch die Länder über die Verwendung der Mittel einverstanden. Mit dem Verweis auf nötige Planungssicherheit fordert der Bundesrat, eine Revision der Mittelzuweisung erst für das Jahr 2019 vorzusehen und den Verwendungsnachweis aus dem Entwurf zu streichen. Die Bundesregierung lehnt in ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates beide vorgeschlagenen Änderungen ab.
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