hib-Meldung
281/2007
Datum: 07.11.2007
heute im Bundestag - 07.11.2007
Regierung: Wohnortprinzip bei Honorarvereinbarungen hat sich bewährt
16/6517). Die "wesentlichen Ziele" des Gesetzes
seien erreicht worden: Der Großteil der regional an die
Ärzte ausgezahlten Honorarsummen werde nunmehr von den
regional zuständigen Vertragspartnern vereinbart, während
nur noch ein geringer Anteil aus dem so genannten
Fremdkassenzahlungsausgleich (FKZ) komme. Zudem seien die
Unterschiede bei den Kopfpauschalen für vertragsärztliche
Leistungen zwischen den einzelnen Krankenkassenarten in den neuen
Ländern "deutlich verringert" worden, indem insbesondere die
Kopfpauschalen der Betriebskrankenkassen im Jahr 2002
"überproportional angehoben wurden". Damit, so die Regierung,
sei es in den Jahren 2002 bis 2004 insgesamt zu einer "deutlichen
Verbesserung der Honorarsituation der Ärzte in den neuen
Ländern" gekommen. Dieser Prozess werde sich weiter
fortsetzen. Das Gesetz zur Einführung des Wohnortprinzips ist
zum 1. Januar 2002 in Kraft getreten und sieht vor, dass auch
für die bundesweiten Betriebs- und Innungskrankenkassen wie
zuvor schon für die anderen Kassenarten regionale
Vertragsverhandlungen zur Vereinbarung der ärztlichen Honorare
stattfinden. Damit soll die ärztliche Versorgung entsprechend
der spezifischen Erfordernisse vor Ort ausgestaltet werden.
Berlin: (hib/SUK) Die Einführung des Wohnortprinzips bei
Honorarvereinbarungen für Ärzte und Zahnärzte hat
sich nach Ansicht der Bundesregierung bewährt. Dies schreibt
sie in einer Unterrichtung (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_281/05