hib-Meldung
294/2007
Datum: 14.11.2007
heute im Bundestag - 14.11.2007
Fahrlehrergesetz soll an EU-Recht angepasst werden
16/7080) in dem geregelt wird, was Fahrlehrer,
die ihre Fahrlehrerbefugnis im EU-Ausland oder in einem Land, das
zum EU-Wirtschaftraum gerechnet wird, abgelegt haben, vorweisen
können müssen, um in Deutschland als angestellter oder
selbstständiger Fahrlehrer arbeiten zu können. "Der
Gesetzentwurf enthält allgemeine Regelungen zum
Anwendungsbereich und zur Wirkung der Anerkennung einer in einem
anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, einem anderen
Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum oder der Schweiz erworbenen Befähigung zur
Fahrschülerausbildung, zu den vorzulegenden Unterlagen
für die Anerkennung der Befähigungsnachweise sowie der
Nachweise über die Zuverlässigkeit und die geistige und
körperliche Eignung der Bewerber", schreibt die
Bundesregierung. Außerdem wird gesetzlich fixiert, dass die
ausländischen Fahrlehrer über die nötigen
Sprachkenntnisse verfügen müssen. Die Richtlinie des
europäischen Parlaments (2005/36/EG), in der die Anerkennung
von Berufsqualifikationen, die in anderen EU-Ländern erworben
worden sind, neu geregelt wird, hätte bereits bis zum 20.
Oktober dieses Jahres in deutsches Recht umgesetzt werden
müssen. Der deutsche Normenkontrollrat hat keine Einwände
gegen die von der Regierung geplante Anpassung. Der Entwurf wird am
15. November im Bundestag in erster Lesung beraten.
Berlin: (hib/HIL) Die Bundesregierung will das Fahrlehrergesetz an
EU-Vorgaben anpassen. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf vorgelegt (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_294/03