NADA stellt neues Doping-Kontrollsystem für Athleten vor
Berlin: (hib/WOL) In der öffentlichen Sitzung des Sportausschusses am Mittwochnachmittag hat der neue Geschäftsführer der nationalen Antidopingagentur Deutschland (NADA), Christoph Niessen, eine effizientere Dopingkontrolle der Athleten durch die NADA vorgestellt. Dabei werde die bisherige Breitenwirkung von Dopingkontrollen und Meldepflicht von der Breite auf die "Spitze" gestellt. Dies entspreche einer Harmonisierung mit dem Wada-Code der World Anti-Doping Agency. So werde künftig unterschieden zwischen internationalen und nationalen Athleten sowie Mannschaftssportlern. Bei der ersten Gruppe von etwa 1.500 Athleten der internationalen Spitzengruppe würden insgesamt 7.000 Kontrollen durchgeführt. Es gelte eine 24-Stunden-Meldepflicht. In einer zweiten Gruppe werden 2.000 Athleten mit einer 72-Stunden-Meldepflicht circa 1.000 Kontrollen zu gewärtigen haben. In der dritten Gruppe mit circa 4.500 bis 5.500 Athleten sollen etwa 1.000 Kontrollen nach einem Zufallsprinzip stattfinden. Dabei unterliegen die Athleten keiner Meldepflicht.
Das neue Verfahren soll ab 2008 verbindlich sein. In der Ausschusssitzung wurde von Seiten der NADA auch darauf hingewiesen, dass es im Hinblick auf die Meldepflicht von Athleten im Zusammenhang mit Dopingkontrollen der NADA zahlreiche Missverständnisse und falsche Darstellungen gegeben habe. Dies habe bei den Beteiligten, besonders aber bei Athletinnen und Athleten, zu einer vermeidbaren Verunsicherung geführt. Betont wurde, dass nicht erfolgreiche Kontrollversuche noch keine Meldepflichtverstöße seien: wenn ein Kontrolleur Sportler nicht am angegebenen Aufenthaltsort antreffe, erhalte die NADA darüber eine Meldung. Daraufhin werde anhand der Aktenlage geprüft, ob eventuell ein Übermittlungs- oder Kommunikationsfehler im Meldesystem vorgelegen habe oder aber falsch eingegebene oder kurzfristig eingegangene Meldungen noch nicht ins System aufgenommen wurden. Mit dem neuen System will die NADA auch die bisherige Flut von Meldepflichten auf die tatsächlich relevante Gruppe der Spitzenathleten begrenzen, um schlichte Eingabeversäumnisse weitgehend auszuschließen.
In der Diskussion ging es im Ausschuss darüber hinaus um die Frage, inwieweit die Schiedsgerichtsbarkeit für Sportler bei den eingetragenen Verbänden verbleiben soll und auf Grund der finanziellen Voraussetzungen auch bleiben kann oder ob sie in eine nationale Sportschiedsgerichtsbarkeit übergehen soll. Fragen gab es auch zu dem von der WADA eingeführten internationalen Meldesystem ADAMS (Anti-Doping Administration & Managementsystem). Nach Aussagen von Verantwortlichen und Athleten ist dieses System zweifelsfrei weitaus besser geeignet, vernünftige Kontrollen durchzuführen, und wird insgesamt begrüßt. Andererseits hat ADAMS nach Aussage von Niessen derzeit noch den Charakter einer "aus dem Englischen ins Deutsche übersetzten chinesischen Betriebsanleitung". Von den Abgeordneten wurde bemängelt, damit seien für nicht englisch sprechende Sportler angesichts möglicher Fehler bei der Eingabe Nachteile für die Anmeldung bei internationalen Wettkämpfen zu befürchten. Die Sprecherin der Athleten kritisierte, dass die bisherige Möglichkeit, per SMS eine An- oder Abmeldung anzugeben, nicht mehr vorgesehen sei und für alle ein Internetanschluss erreichbar sein müsse.
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