Liberale: Wohlfahrtsziele nicht mit dem Wettbewerbsrecht durchsetzen
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung soll sich national und international dafür stark machen, dass das Wettbewerbsrecht nicht genutzt wird, um staatlich definierte Wohlfahrtsziele durchzusetzen. Vielmehr sollte es lediglich den Wettbewerb sichern, schreibt die FDP-Fraktion in einem Antrag mit dem Titel "Wettbewerbspolitik als Fundament der Sozialen Marktwirtschaft stärken" ( 16/7522). In jüngster Zeit lege die EU-Kommission das Wettbewerbsrecht entlang von Wohlfahrtszielen aus, und dabei vor allem an der Wohlfahrt der Konsumenten, schreiben die Abgeordneten. Im Kern gehe es darum, ob Wettbewerb als solcher geschützt werden muss, oder ob er immer nur soweit rechtlichen Schutz genießt, wie er in den Dienst von Wohlfahrtszielen gestellt werden kann. Die FDP fordert die Regierung ferner auf, sich für ein politisch unabhängiges Europäisches Kartellamt einzusetzen, das dem Ziel eines "Binnenmarkts mit freiem und unverfälschtem Wettbewerb" verpflichtet ist und auf ein ergebnisoffenes Wettbewerbskonzept vertraut, das die Handlungsfreiheit der Marktteilnehmer schützt und eine Marktstruktur sichert, die den Wettbewerb fördert.
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