hib-Meldung
030/2008
Datum: 01.02.2008
heute im Bundestag - 01.02.2008
Geplante Regelungen zu ausländischen Staatsfonds in der Ressortabstimmung
16/7668) auf eine Kleine Anfrage der
FDP-Fraktion (
16/7590) mit. Die Liberalen hatten sich nach
der EU-rechtlichen Beurteilung der geplanten Änderungen
erkundigt, weil die Regierung damit politisch unerwünschte
ausländische Investitionen in Unternehmen, die in Deutschland
ansässig sind, stärker kontrollieren wolle. Ein genaues
Datum, wann sich das Bundeskabinett mit der Gesetzesänderung
befassen will, steht nach Regierungsangaben noch nicht fest. Die
Bundesregierung sieht "das offene Investitionsregime" in
Deutschland von den geplanten Regelungen nicht berührt. Es
werde nur die Möglichkeit geschaffen, im Einzelfall
Investitionen, welche die öffentliche Ordnung und Sicherheit
gefährden, zu prüfen und notfalls zu untersagen oder
Anordnungen dazu zu erlassen. Der Verweis auf das Kriterium der
öffentlichen Ordnung oder Sicherheit entspreche den strengen
Anforderungen des Europäischen Gerichtshofes. Damit werde
sichergestellt, dass eine Untersagung nur in Ausnahmefällen in
Betracht komme. Im Übrigen sieht sich die Regierung nach wie
vor verpflichtet, nationale Beschränkungen ausländischer
Investitionen so gering wie möglich zu halten. Voraussetzung
für eine Prüfung sei, dass der Investor 25 Prozent der
Stimmrechtsanteile oder mehr an dem Unternehmen erwirbt. Eine
Prüfung komme auch nur dann in Betracht, wenn die
öffentliche Ordnung oder Sicherheit Deutschlands
gefährdet sei. Gesetzliche Regelungen, die ausländische
Investitionen auch außerhalb des Rüstungssektors
Prüfungen und Beschränkungen unterwerfen, bestünden
bereits in Großbritannien, Frankreich und Spanien, teilt die
Regierung weiter mit.
Berlin: (hib/VOM) Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur
Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der
Außenwirtschaftsverordnung wird derzeit innerhalb der
Bundesregierung abgestimmt. Dies teilt die Regierung in ihrer
Antwort (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2008/2008_030/04