hib-Meldung
034/2008
Datum: 07.02.2008
heute im Bundestag - 07.02.2008
Bundesregierung: Haftopferentschädigung ist "sachgerechter Weg"
16/7915) auf eine Kleine Anfrage der
Linksfraktion (
16/7721) mit. Das Gesetz anzuwenden sei Sache
der Länder. Zuständig seien, je nach Bundesland,
"zahlreiche Behörden verschiedener Verwaltungsebenen".
Einzelheiten, wie das Gesetz angewandt werde, seien der Regierung
nicht bekannt. Die Behörden der Länder seien nach
Auffassung der Bundesregierung bemüht, den ehemals politisch
Verfolgten ohne bürokratischen Aufwand zu helfen und die hohe
Zahl innerhalb kürzester Zeit eingegangener Anträge "mit
der gebotenen Schnelligkeit und Sorgfalt zu bearbeiten und zu
bescheiden". Den Vorschlag des Bundesrates, eine
Bund-Länder-Expertengruppe einzusetzen, hält die
Regierung für nicht erforderlich. Die Regierung sei darauf
bedacht, das System der Rehabilitierung und Entschädigung von
SED-Unrecht "laufend" zu überprüfen und gegebenenfalls
Lücken zu schließen.
Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung hält die vom Parlament
beschlossene besondere Zuwendung für Haftopfer nach dem
Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz für einen
"sachgereichten Weg", um das Ziel, die Würdigung von Menschen,
die sich gegen die SED-Diktatur gewehrt haben, zu erreichen. Dies
teilt sie in ihrer Antwort (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2008/2008_034/11