Keine Einigkeit bei Änderung des Stammzellgesetzes
Berlin: (hib/SKE) In der Debatte über die Änderung des Stammzellgesetzes am Donnerstag werden die Abgeordneten des Bundestages insgesamt fünf Vorschläge beraten: Vier interfraktionelle Gesetzentwürfe und ein interfraktioneller Antrag fordern entweder eine Änderung, Abschaffung oder Beibehaltung der bisherigen Regelungen.
In dem Gesetzentwurf mit den meisten, nämlich 187 Unterzeichnern ( 16/7981) wird eine einmalige Verschiebung des Stichtages auf den 1. Mai 2007 sowie eine Begrenzung des Gesetzes auf Deutschland vorgeschlagen. Die Unterstützer dieser Initiative sehen darin den Vorteil, dass die Grundausrichtung des Gesetzes, eine Erzeugung von Embryonen zu Forschungszwecken zu verhindern, gewahrt bleibe. Es werde aber neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen angepasst und deutsche Forscher müssten nicht mehr mit Strafe rechnen, wenn sie zwar nicht selbst mit embryonalen Stammzellen experimentierten, aber an einem internationalen Projekt teilnähmen, das solche Arbeit im Ausland einschließe. Alternativ dazu können sich die Parlamentarier auch einen "rollierenden" Stichtag, also einen sich zu bestimmten Zeiten aktualisierenden, vorstellen.
Ein zweiter Gesetzentwurf ( 16/7982), unterzeichnet von 104 Parlamentariern, fordert die vollständige Streichung des Stichtages und Straffreiheit für Forscher, die an internationalen Projekten mitarbeiten. Die Abgeordneten sehen die Wissenschaft derzeit durch veraltete Stammzelllinien, die durch tierische Substanzen verunreinigt seien, behindert. Die verfassungsrechtlich garantierte Forschungsfreiheit werde dadurch verletzt. Die Arbeit mit standardisierten embryonalen Stammzelllinien sei trotz jüngster Erfolge mit der so genannten Reprogrammierung von adulten Zellen notwendig, um Ergebnisse vergleichen zu können.
Der dritte Gesetzentwurf ( 16/7983), den bisher 52 Abgeordnete mit ihrer Unterschrift unterstützen, sieht ein Verbot der Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen vor. Zur Begründung heißt es, durch die Ausnahmeregelung im Stammzellgesetz, die die Forschung an Embryonen zu medizinischen Zwecken zulasse, könne der Eindruck entstehen, wissenschaftliche Interessen hätten ein höheres Gewicht als die Achtung der Menschenwürde. Zudem seien seit Beginn der Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen keine Therapien für unheilbare Krankheiten gefunden worden, was Ziel dieser Wissenschaft sei. Jüngste Forschungserfolge mit adulten Stammzellen zeigten zudem, dass embryonale Zellen nicht mehr benötigt würden.
In der vierten Initiative ( 16/7984) beschränken sich 67 Parlamentarier auf die Straffreiheit von Forschern, die in internationalen Verbünden arbeiten. Das 2002 beschlossene Gesetz habe bei im Ausland durchgeführten Projekten punktuell zu Unsicherheiten geführt, die nun beseitigt werden sollten.
In einem Antrag ( 16/7985) fordern 149 Abgeordnete, die Bundesregierung solle Forschung mit adulten Stammzellen oder solchen aus Nabelschnurblut fördern. Nabelschnurblutbanken zu Forschungszwecken und für die Therapie sollten außerdem unterstützt werden. Die Regierung soll sich zudem auf internationaler Ebene für die Forschung mit adulten Stammzellen und eine ethisch begründete Ablehnung der verbrauchenden Embryonenforschung einsetzen.
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