Bundeskartellamt bei wettbewerbsrelevanten Entscheidungen anhören
Berlin: (hib/VOM) Die FDP-Fraktion fordert die Bundesregierung in einem Antrag ( 16/8078) auf, dem Bundeskartellamt ein Recht auf Anhörung bei wirtschaftspolitischen Entscheidungen mit Relevanz für den Wettbewerb einzuräumen. Die Fraktion bezieht auf das Sondergutachten der Monopolkommission "Wettbewerbsentwicklung bei der Post 2007: Monopolkampf mit allen Mitteln", in dem vorgeschlagen werde, der Kartellbehörde vor der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen ein solches Anhörungsrecht einzuräumen. Das Kartellamt solle sich vor allem zu der Frage äußern, wie gravierend die wettbewerblichen Nachteile sind, die durch die Allgemeinverbindlicherklärung auf den betroffenen Produktmärkten für die Verbraucher zu erwarten sind und ob es sich nach seiner Einschätzung nur um eine notwendige Folge oder um den eigentlichen Zweck des Tarifvertrags handelt. Die Liberalen befürworten, dieses Anhörungsrecht über den Aspekt der Allgemeinverbindlichkeit hinaus zu einem generellen Anhörungsrecht zu erweitern. Es würde den Schutzauftrag des Bundeskartellamts gegenüber Verbrauchern und Wettbewerbern stärken, schreibt die Fraktion.
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