hib-Meldung
050/2008
Datum: 20.02.2008
heute im Bundestag - 20.02.2008
Keine Kostenübernahme für künstliche Befruchtung bei Unverheirateten
16/4808) der Fraktion Die Linke ab. Die
Fraktionen der Union, der SPD und der FDP stimmten gegen den
Entwurf, die Linksfraktion dafür und die Fraktion Bündnis
90/Die Grünen enthielt sich der Stimme. Die Antragsteller
hatten mit ihrem Vorstoß auf ein Urteil des
Bundesverfassungsgerichts reagiert, wonach unverheiratete Paare die
Kosten für eine künstliche Befruchtung im Gegensatz zu
Ehepaaren allein tragen müssen. Dadurch entstehe eine
Benachteiligung unverheirateter Partner, "die den
gesellschaftlichen Verhältnissen nicht gerecht wird", schreibt
Die Linke. Um eine Gleichbehandlung verheirateter und nicht
verheirateter Paare zu gewähren, schlug sie eine Änderung
im Fünften Sozialgesetzbuch vor. Die Mehrkosten für die
Kassen bezifferten die Abgeordneten auf rund 18 Millionen Euro
jährlich.
Berlin: (hib/MPI) Die gesetzlichen Krankenkassen werden auch
weiterhin bei unverheirateten Paaren nicht die Kosten für eine
künstliche Befruchtung übernehmen. Der
Gesundheitsausschuss lehnte am Mittwoch einen entsprechenden
Gesetzentwurf (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2008/2008_050/02