Europäisches Antidiskriminierungsrecht weiterentwickeln
Berlin: (hib/BOB) Eine Weiterentwicklung des europäischen Antidiskriminierungsrechts im europäischen Recht verfolgt die Fraktion der Grünen. In einem Antrag ( 16/8198) erklären sie, auch die Europäische Kommission strebe ein europaweites einheitliches Schutzniveau mit Blick auf alle Diskriminierungsgründe an. Der deutsche Gesetzgeber habe sich seinerzeit aus guten Gründen gegen eine bloße 1:1-Umsetzung entschieden und auch im Zivilrecht für weitere Kriterien gegen einen Schutz vor Diskriminierung vorgesehen. Der Antrag verfolge deshalb das Ziel, die Bundesregierung, die EU-Kommission und das Europäische Parlament bei der Anhebung des Schutzes vor Diskriminierung auf ein einheitliches Niveau zu unterstützen.
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