Im Bundestag notiert: Mindestlohnvorschriften
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung geht nach eigenen Angaben davon aus, dass die Deutsche Post AG im Inland die einschlägigen Mindestlohnvorschriften befolgt. Über im Ausland gezahlte Löhne der Deutschen Post AG und ihrer Beteiligungsgesellschaften lägen keine Erkenntnisse vor, heißt es in ihrer Antwort ( 16/8337) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/8141). Es gebe keinen Anlass daran zu zweifeln, dass die Deutsche Post AG im Ausland die jeweils dort geltenden Vorschriften befolgt, so die Regierung. Die Linke hatte sich auf Berichte berufen, wonach bei Tochterfirmen der Deutschen Post AG Löhne gezahlt würden, die weit unter dem in Deutschland geltenden Mindestlohn für Briefträger lägen.
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