hib-Meldung
093/2008
Datum: 03.04.2008
heute im Bundestag - 03.04.2008
Regierung hält an erstinstanzlicher Zuständigkeit des BVerwG fest
16/8450) auf eine Kleine Anfrage der
FDP-Fraktion (
16/8227). Die Bundesregierung halte ferner an
der Einschätzung fest, dass die
Zuständigkeitsübertragung auf das BVerwG einen Beitrag
zur Gesamtbeschleunigung von wichtigen Infrastrukturvorhaben
leiste. Aussagen zur durchschnittlichen Verfahrendauer kann die
Bundesregierung dagegen, ausweislich ihrer Antwort, nicht machen.
Insgesamt seien von 1991 bis 2006 1.351 Klagen gegen
Planfeststellungsbeschlüsse betreffend Infrastrukturvorhaben
beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht worden, heißt es in
der Antwort.
Berlin: (hib/HIL) Seit der Verabschiedung des
Infrastrukturplanungsbeschleunigungs-gesetzes im Oktober 2006, mit
dem die erstinstanzliche Zuständigkeit für
Verkehrsprojekte herausragender verkehrlicher und bundespolitischer
Bedeutung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) verbunden war,
sind dort 30 Klagen und 15 Verfahren des vorläufigen
Rechtsschutzes anhängig geworden. Das schreibt die
Bundesregierung in ihrer Antwort (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2008/2008_093/02