Anhörung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz
Berlin: (hib/AS) Die Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ( 16/8150) steht im Mittelpunkt einer Anhörung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, die am Mittwoch, den 9. April 2008, von 13.00 bis 16.00 Uhr im Reichstagsgebäude stattfindet (Großer Protokollsaal 1, 2 M 001). Das von der Bundesregierung eingebrachte achte Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (8. BlmSchG) hat das Ziel, beim Ausbau von Biokraftstoffen stärker die Minderung von Treibhausgasemissionen zu berücksichtigen. Gleichzeitig wird mit dem Gesetz die Richtlinie des Europaparlaments und des Europäischen Rates (2003/30/EG) zur Förderung der Verwendung von Biokraftstoffen oder anderen erneuerbaren Kraftstoffen im Verkehrsbereich umgesetzt.
Als Sachverständige sind geladen: Michael Niedermeier, Fachreferent für Verkehr und Umwelt des ADAC e.V., Axel Graf Bülow vom Bundesverband Freier Tankstellen und Hauptgeschäftsführer der Unabhängigen Deutschen Mineralölhändler e.V., Prof. Martin Faulstich, Mitglied im Sachverständigenrat für Umweltfragen sowie Friedrich Homann, Generalbevollmächtigter MEW, der Mittelständischen Mineralöl- und Energiewirtschaft Deutschland e.V. Als weitere Sachverständige wurden benannt: Thorben Becker, Referent für Energiepolitik beim BUND, Petra Sprick, Geschäftsführerin des Verbandes der Deutschen Biokraftstoffindustrie e.V., Rechtsanwalt Peter Hahn, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Brauer-Bundes sowie des Netzwerks Lebensmittel-Forum, Gerd Rosenkranz, Leiter Politik und Presse der Deutschen Umwelthilfe e.V. sowie Georg Gruber als Mitglied im Beirat Bundesverband Pflanzenöle. Der Fragenkatalog ist im Internet unter www.bundestag.de/ausschuesse/a16/index.html abrufbar. Zuschauer werden gebeten, sich beim Ausschuss anzumelden unter: umweltausschuss@bundestag.de
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