Ausschuss macht Weg für Novelle des Wohngeldrechts frei
Berlin: (hib/HIL) Einstimmig hat der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung am Mittwochvormittag den Weg für eine Novelle des Wohngeldrechts frei gemacht. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen bei Enthaltung von FDP, Grünen und Linken nahm der Ausschuss den Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 16/6543) in der auf Antrag der Koalitionsfraktionen geänderten Fassung an. Am Freitag, 25. April, soll das neue Wohngeldrecht endgültig im Bundestag verabschiedet werden. Ein Entschließungsantrag und ein Antrag der Linken ( 16/3351) fanden gegen die Stimmen der Antragsteller ebenso keine Mehrheit wie eine Antrag der Grünen ( 16/8053).
CDU/CSU und SPD lobten den nun vorliegenden Gesetzentwurf, der sowohl eine Vereinfachung der Verwaltungspraxis als auch eine Leistungsnovelle beinhaltet, als "sozialpolitischen Meilenstein". Der Entwurf, der nach einer von den Oppositionsfraktionen geforderten Anhörung im vergangenen Jahr grundlegend überarbeitet worden war, könne sich nun "sehen lassen", hieß es aus Reihen der Koalitionspartner. Es werde durch die Neufassung des Haushaltsbegriffs und die Einführung einer gesamtschuldnerischen Haftung allen Wohnformen Rechnung getragen, so die SPD-Fraktion. Für die Wohngeldberechtigten bringe die Novelle außerdem "prozentual einen sehr ordentlichen Zuschuss", sagte ein Vertreter der CDU/CSU-Fraktion.
Den Oppositionsfraktionen, die die Novelle grundsätzlich befürworten, geht der Gesetzentwurf allerdings nicht weit genug. Die Berichterstatter von FDP, Grünen und Linken wiesen darauf hin, dass auch mit der Novelle des Wohngeldrechts die bisher bestehende "Ungerechtigkeit" zwischen Wohngeldberechtigten und Hartz-IV-Empfängern, bei denen nach den Vorschriften des Zweiten Sozialgesetzbuches (SBG II) die gesamten Kosten für die Unterbringung übernommen werden, bestehen bleibe. "Der Abstand zu den Beziehern von Arbeitslosengeld II ist nicht groß genug", kritisierte die FDP. Deshalb besteht nach Meinung der Liberalen weiterhin die Gefahr, das Menschen an der Grenze des Existenzminimums lieber in "Hartz IV gehen, damit die Unterbringungskosten komplett übernommen werden", als Wohngeld zu beziehen.
Die Grünen drangen auf "weitere Nachbesserungen" und fordern von der Bundesregierung eine "Gesamtstrategie zur Vermeidung von Erwerbsarmut". Nur so könne insgesamt vermieden werden, dass an vielen Stellen, wie aktuell beim Wohngeld, ständig nachgebessert werden müsse. Auch die Grünen wiesen darauf hin, dass es nicht sinnvoll sei, wie von den Linken vorgeschlagen, eine Kompletterstattung der Warmmiete einzuführen. Dies sei aus Gründen der Energieeffizienz und des Klimaschutzes nicht angemessen. Die Menschen müssten einen Anreiz haben, Energie zu sparen.
Für die Linken bleibt der Gesetzentwurf hinter den Forderung des Mietenberichts 2006 der Bundesregierung ( 16/5853) zurück. Sie fordern stattdessen unter anderem eine jährliche Anpassung des Wohngelds an die allgemeine Preisentwicklung und eine Streichung der vorgesehenen gesamtschuldnerischen Haftung.
Die Novelle des Wohngeldrechts, die unter anderem den Wegfall der Baualtersklassen und der Bedürftigkeitsprüfung, die Einführung einer gesamtschuldnerischen Haftung, die Neudefinition des Haushaltsbegriffs, die Einbeziehung der Heizkosten und eine Anpassung der Tabellenwerte beinhaltet, kostet nach Aussagen der Bundesregierung jährlich 520 Millionen Euro. Das Geld soll je zur Hälfte vom Bund und von den Ländern aufgebracht werden.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Saskia Leuenberger
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Claudia Heine, Sandra
Ketterer, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Steffi
Menzenbach, Johanna Metz, Annette Sach, Alexander Weinlein
Haben Sie inhaltliche Fragen?
Inhaltliche Fragen richten Sie bitte an die Initiatoren (Fraktionen, Bundesregierung) der jeweiligen parlamentarischen Vorlage. Die Telefonnummer finden Sie auf den entsprechenden Web-Seiten.