Im Bundestag notiert: Absetzbarkeit von privaten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen
Berlin: (hib/VOM) Nach den Konsequenzen aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur steuerlichen Absetzbarkeit von privaten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen erkundigt sich die Linksfraktion in einer Kleinen Anfrage ( 16/9147). Im Februar habe das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass notwendige Beiträge für die privaten Kranken- und Pflegeversicherungen zum Existenzminimum gehören und daher in größerem Umfang als bisher steuerlich absetzbar sein müssen. Der geltende Höchstbetrag von 2.400 Euro jährlich für Selbstständige sei zu niedrig. Auch zu den erwartenden Steuermindereinnahmen soll sich die Bundesregierung äußern.
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