Im Bundestag notiert: Verordnung über bestimmte fluorierte Treibhausgase
Berlin: (hib/AS) Zur Verringerung der Treibhausgasemissionen hat die Bundesregierung eine Verordnung über bestimmte fluorierte Treibhausgase ( 16/9446) eingebracht. Mit der Verordnung werden entsprechende Verordnungen der Europäischen Union umgesetzt. Konkret werden dabei bestimmte Grenzwerte sowie Prüfpflichten für mobile Einrichtungen sowie Rücknahme und Rückgewinnungsvorschriften geregelt. Der Bundesrat hat der Verordnung am 23. Mai unter Berücksichtigung bestimmter Veränderungen zugestimmt.
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